Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Erklärung: 12. Dezember 2025
Timourou Wohn- und Stadtraumkonzepte ist bemüht, die Website www.timourou.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.timourou.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Farbliche Kontraste zwischen Text und Hintergrund entsprechen teilweise nicht den Mindestanforderungen. Diese wurden bewusst im Einklang mit dem Corporate Design gewählt.
Prüfung der Barrierefreiheit
Die Zugänglichkeit der Website wurde zuletzt am 12.12.2025 durch eine externe Prüfung mit den Tools Lighthouse, WAVE und weiteren Analysewerkzeugen durchgeführt. Grundlage war die Bewertung nach WCAG 2.1 AA.
Barrierefreie Hilfsfunktionen
Die Website bietet das integrierte Tool OneTap (OneClick Accessibility), das folgende Funktionen zur individuellen Anpassung enthält:
- Textvergrößerung/-verkleinerung
- Veränderung des Buchstabenabstands
- Hervorhebung von Links
- Kontrasteinstellungen und Farbmodi
- Leselinien
- Ausblenden von Bildern
- Textausrichtung
Das Tool ist über das rote Icon unten auf der Website erreichbar.
Kontakt und Feedback
Bei Fragen oder Hinweisen zur Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an:
Tobias JacobsWohn- und Stadtraumkonzepte
Wilhelm-Kritzinger-Str. 11
06722 Droyßig
Telefon: +49 (0) 34425 22785
E-Mail: info@timourou.de
Oder über das Kontaktformular
Schlichtungsverfahren
Falls auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes sowie bestimmten privaten Anbietern von Produkten und Dienstleistungen außergerichtlich zu klären.